Ombudspersonen - Hinweisgebersystem

Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Verpflichtungen (Hinweisgeberschutzgesetz) aber zugleich auch wachsender Einsicht in die praktischen Notwendigkeiten widmen Unternehmen dem Thema Compliance zunehmend mehr Aufmerksamkeit.

 

Dazu gehört insbesondere die Bekämpfung von Korruption, Wirtschaftskriminalität und anderen Straftaten durch professionelle Präventionsmaßnahmen.

 

Dabei kommt der Berufung externer Ombudspersonen, wie sie von Transparency International und anderen unabhängigen Experten empfohlen wird, große Bedeutung zu.

 

Auch die zuletzt intensiven #metoo- und Rassismus-Kontroversen und Diskussionen erbrachten eine weitergehende Sensibilisierung der Öffentlichkeit in Deutschland für sexuelle Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

 

Die Kanzlei Buchert Jacob Partner vertritt über 60 Konzerne und mittelständische Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen (Hauptseite Ombudsperson).

 

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert war einer der ersten Ombuspersonen in Deutschland (Artikel Handelsblatt). Die Kanzlei Buchert Jacob Partner ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet tätig.

 

Auszug Mandate:

 

Continental AG

Deutsche Flugsicherung GmbH

Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat

General Logistics Systems (GLS-Gruppe)

Lufthansa AG und Swiss International

Schenck Process Holding GmbH

Volkswagen AG (alle Marken)

 

Für weiterführende Informationen besuchen Sie bitte unseren Blog.

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